Die kaiserliche deutsche Regierung wird nicht erwarten, dass die Regierung der Vereinigten Staaten ein Wort oder eine Handlung auslässt, die zur Erfüllung ihrer heiligen Pflicht zur Wahrung der Rechte der Vereinigten Staaten und ihrer Bürger und zur Wahrung ihrer freien Ausübung und ihres Genusses erforderlich sind.