Regierungskritik findet in mehreren Teilen des 1. Verfassungszusatzes Zuflucht. Es ist Teil des Rechts auf freie Meinungsäußerung. Es umfasst die Pressefreiheit.
Es ist ein Maß für die Befürchtung der Verfasser, dass eine vorübergehende Mehrheit es für zweckmäßig hält, die Werte des 4. Verfassungszusatzes zu gefährden, dass diese Werte in der Verfassung selbst verankert sind.
Eine konstitutionelle Demokratie steckt in ernsthaften Schwierigkeiten, wenn ihre Bürger nicht über ein gewisses Maß an Bildung und bürgerschaftlicher Tugend verfügen.